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Fahrzeug-Vollabnahmen
für US-PKW, PickUP, SUV
Um
ein Fahrzeug aus den USA in Deutschland zuzulassen, bedarf es
grundsätzlich einer so genannten Fahrzeug-Vollabnahme.
Dies
ergibt sich aus dem Paragraphen 21 der deutschen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Paragraphen 13 der
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV). Die Vollabnahme
nach
§21 ist anzuwenden auf alle Fahrzeuge, die bereits einmal
zugelassen
waren und nicht mehr als Neu-Fahrzeug anzusehen sind. Hingegen ist
die sehr viel umfangreichere und auch teurere Prüfung nach
§13
EG-FGV ausschließlich auf Neu-Fahrzeuge anzuwenden.
Ein
Fahrzeug, das lediglich für den nordamerikanischen Markt bestimmt
ist, besitzt nämlich in der Regel keine Typ-Genehmigung für
Deutschland oder der EU.
Es
muss daher bei der Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis
beantragt
werden. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags
ist das Gutachten
eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen (z.B.
TÜV Nord-Gutachten). Dieses Gutachten enthält eine sehr
umfangreiche und
genaue Beschreibung der Technik des Fahrzeugs.
Mit anderen Worten:
Das Gutachten hat eine technische Beschreibung des Fahrzeugs im
gleichen Umfang zu enthalten, der für die Ausfertigung des
Fahrzeugscheins erforderlich ist.
Dies
bedeutet, dass eine Vielzahl von Einzelgutachten zu erstellen sind,
welche unter anderem das Abgasverhalten, die Brems-
leistung, die
Betriebsgeräusche (Stand- u. Fahrgeräusche), die
Lichttechnik und
die elektromagnetische Verträglichkeit betreffen. Aus alle diesen
Einzelgutachten/ Nachweisen wird dann ein Datenblatt erstellt, welche
die generelle Grundlage für die Abnahme
bildet. Sofern das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften
entspricht, muss man darüber hinaus zusätzliche Ausnahme-
Genehmigungen beantragen.
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Was
wird zur TÜV-Abnahme oder Technischen Abnahme benötigt:
- Umgerüstetes Fahrzeug gemäß Richtlinien (§21/
§13)
- Fahrzeugpapiere z.B.:
amerikanischer Title
- Datenblatt komplett zur
technischen Abnahme
- Gutachten-Einzelnachweise
- Nachweis
der Abgasuntersuchung/ AU (Original)
Welche
Dokumente benötigen Sie für die Zulassung:
- Fahrzeugpapiere z.B.
Certificate of Title / Certificate of Origin (Original)
- Kaufvertrag
oder Eigentums-Nachweis (Kopie)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
(Original)
- Gutachten
nach §21 oder §13 (Original)
- Nachweis
der Hauptuntersuchung/ HU (Original)
- Nachweis
der Abgasuntersuchung/ AU (Original)
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Ihre Anfrage können Sie stellen:
Tel.: 02164 / 92 889 - 200
Fax: 02164 / 92 889 - 209
Email: info@uscarconversion.com |
Wir
verfügen in diesem Bereich über eine langjährige
Erfahrung und
besitzen ein Netzwerk von kompetenten Partnern. Insbesondere unsere
excellenten Verbindungen zum TÜV Nord garantieren Ihnen fachliche
Kompetenz auf höchstem
Niveau. Damit
sind wir in der Lage, die notwendigen Gutachten erstellen zu lassen
und die dazugehörigen Fahrzeug-
Umrüstungen
durchzuführen.
Für unsere Kunden bedeutet dies, dass sie praktisch
jedes aus Nord-Amerika importierte Auto zu einem garantierten
Festpreis für Deutschland und die EU umgerüstet und damit
zugelassen bekommen.
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Sie unser KnowHow zu Ihrem Vorteil, denn Kompetenz schafft Vertrauen
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