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Fahrzeug-Vollabnahmen für US-PKW, PickUP, SUV

Um ein Fahrzeug aus den USA in Deutschland zuzulassen, bedarf es grundsätzlich einer so genannten Fahrzeug-Vollabnahme.

Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 21 der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Paragraphen 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV). Die Vollabnahme nach §21 ist anzuwenden auf alle Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren und nicht mehr als Neu-Fahrzeug anzusehen sind. Hingegen ist die sehr viel umfangreichere und auch teurere Prüfung nach §13 EG-FGV ausschließlich auf Neu-Fahrzeuge anzuwenden.
Ein Fahrzeug, das lediglich für den nordamerikanischen Markt bestimmt ist, besitzt nämlich in der Regel keine Typ-Genehmigung für Deutschland oder der EU.

Es muss daher bei der Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis beantragt werden. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags 
ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen (z.B. TÜV Nord-Gutachten). Dieses Gutachten enthält
eine sehr umfangreiche und genaue Beschreibung der Technik des Fahrzeugs.
Mit anderen Worten: Das Gutachten hat eine technische Beschreibung des Fahrzeugs im gleichen Umfang zu enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist.
Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Einzelgutachten zu erstellen sind, welche unter anderem das Abgasverhalten, die Brems-
leistung, die Betriebsgeräusche (Stand- u. Fahrgeräusche), die Lichttechnik und die elektromagnetische Verträglichkeit betreffen. Aus alle diesen Einzelgutachten/ Nachweisen wird dann ein Datenblatt erstellt, welche die generelle Grundlage für die Abnahme bildet. Sofern das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften entspricht, muss man darüber hinaus zusätzliche Ausnahme-
Genehmigungen beantragen.

   

Was wird zur TÜV-Abnahme oder Technischen Abnahme benötigt: 

    - Umgerüstetes Fahrzeug gemäß Richtlinien (§21/ §13)
    -
Fahrzeugpapiere z.B.: amerikanischer Title
    -
Datenblatt komplett zur technischen Abnahme
    -
Gutachten-Einzelnachweise
    -
Nachweis der Abgasuntersuchung/ AU (Original)

 

Welche Dokumente benötigen Sie für die Zulassung:

    - Fahrzeugpapiere z.B. Certificate of Title / Certificate of Origin (Original)
    - Kaufvertrag oder Eigentums-Nachweis (Kopie)
    - Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (Original)   
    -
Gutachten nach §21 oder §13 (Original)
    - Nachweis der Hauptuntersuchung/ HU (Original)
    - Nachweis der Abgasuntersuchung/ AU (Original)


   
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Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Erfahrung und besitzen ein Netzwerk von kompetenten Partnern. Insbesondere unsere excellenten Verbindungen zum TÜV Nord garantieren Ihnen fachliche Kompetenz auf höchstem 
Niveau. Damit sind wir in der Lage, die notwendigen Gutachten erstellen zu lassen und die dazugehörigen Fahrzeug-
Umrüstungen durchzuführen.
Für unsere Kunden bedeutet dies, dass sie praktisch jedes aus Nord-Amerika importierte Auto zu einem garantierten Festpreis für Deutschland und die EU umgerüstet und damit zugelassen bekommen.


Nutzen Sie unser KnowHow zu Ihrem Vorteil, denn Kompetenz schafft Vertrauen !





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