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Die HU
ist eine zerlegungsfreie
Sicht-, Funktions- u. Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile
sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf
Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO.
Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen
Kraftfahrzeuge/ Anhänger.
Ausgenommen sind lediglich Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, egal
ob Händler- o. Oldtimerkennzeichen (diese Fahrzeuge benötigen
keine Hauptuntersuchung), sowie Fahr-
zeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU) soll die
Vorschriftsmäßigkeit und die
Sicherheit bei Kraftfahrzeugen gewährleisten
Seit dem 1.12.1951 stellt die Hauptuntersuchung sicher, dass keine
Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen
Straßenverkehr teilnehmen.
Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von
staatlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel DEKRA,
TÜV Süd, TÜV Nord, FSP, GTÜ, TÜV Rhld.,
TÜV Thüringen oder KÜS vorgenommen, die einer amtlichen
Kontrolle und Akkreditierung unterliegen.
Untersuchungsintervalle nach §29StVZO
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