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Ausnahmegenehmigung |
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| I. |
Was ist
eine Ausnahmegenehmigung? |
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Damit ein Fahrzeug aus Nordamerika auf deutschen Straßen bewegt
werden darf,
müssen die Fahrzeuge, den in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
aufgeführten Anforderungen, genügen.
Die nordamerikanischen
Kraftfahrzeuge entsprechen nicht in vollem Umfang der
deutschen StVZO. Hier kann man in einigen Fällen eine
Ausnahme beantragen u.
damit
die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges ermöglichen.
Die
Regelung mit Ausnahme-Genehmigungen hat der Gesetzgeber vorgesehen,
damit die Umrüstkosten in einem zumutbaren “Rahmen“
bleiben.
Die Ausnahmegenehmigungen werden bei der Fahrzeug-Prüfung in das
Gutachten
zur Erlangung der Betriebserlaubnis (§21/§13) aufgenommen und
durch den Sach-
verständigenvor Ort damit auch befürwortet.
Diese Ausnahme-Genehmigungen werden
dann ( in der Regel ) bei der Zulassung
von den KFZ-Zulassungsstellen
beantragt u. in die Fahrzeugpapiere, die ZUB Teil
I,
(frühere Bezeichnung KFZ-Schein) und die Zulassungsbescheinigung
Teil II, früher
KFZ-Brief, aufgenommen/ eingetragen.
Die Gebühren hierfür werden durch die KFZ-Zulassungsstellen
festgesetzt und dort
auch direkt bei der Zulassung bezahlt
werden.
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| II. |
Was
kosten Ausnahmegenehmigungen? |
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- Da die KFZ-Zulassungsstellen die
Ausnahmegenehmigungen als zusätzl. lukrative Einnahmequelle
erkannt haben und
der gesetzliche Rahmen der Gebührenordnung
- hier einen sehr weiten
Spielraum erlaubt, ist es durchaus sinnvoll ein Angebot einer
- Spezialfirma für Zulassungen in
Anspruch zu nehmen.
Die Ausnahmegenehmigungen kosten in der Regel pro Stück
zwischen 150,-- und
- 500,-- ( je nach KFZ-Zulassungsstelle für z.B.
fehlende Leuchtweitenregulierung ) u.
- da in etwa drei
Ausnahmen für ein Fahrzeug benötigt werden, machen
Pauschalan-
- gebote von 450,-- EURO inklusive
Kurzzeitzulassung und
Brieferstellung durchaus
- Sinn. Eine gute Adresse hierfür
ist die Fa. AutoAmerika in 41363
Jüchen.
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| III. |
Wofür
kann ich Ausnahmegenehmigungen erhalten? |
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Die
Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen
zur erhalten, wurden in den
letzten
Jahren immer weiter eingeschränkt und bezieht sich nur noch auf
sehr wenige
Ausnahmebestände.
Ausnahmegenehmigung
(möglich):
Ausnahmegenehmigung
(nicht möglich):
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Rote Blinkleuchten
-
Gelbe Standlichter/ Begrenzungsleuchten
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Fehlende Nebelschlussleuchte
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Fehlende Scheinwerfer-Reinigungsanlage
bei Xenon
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Fehlende Leuchtweitenregulierung bei Xenon
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EMV (Elektromagnetische
Verträglichkeit)
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Tachometer
nur mit Meilen Angabe
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