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Mit dem
Begriff “Wegfahrsperre“ ist in den meisten Fällen die
gesetzlich
vorgeschriebene, elektronische Wegfahrsperre nach §50/8 EG
gemeint.
Die Wegfahrsperre geht auf die Initiative der Allianz
Versicherung in den
90er Jahren zurück, die von dne Herstellern den
Einbau elektronischer
Wegfahrsperren nach ihrem Standard forderte.
Seit dem 01.01.1998 müssen alle neu zugelassenen Pkw in
Deutschland
mit einer elektronischer Wegfahrsperre ausgerüstet sein.
Die Wegfahrsperre wird nach Abschaltung der Zündung autom.
aktiviert.
Um sie beim Einschalten der Zündung wieder außer
Betrieb zu nehmen,
wird meist ein RFID-Chip(Funk) verwendet.
Die US-Fahrzeuge verfügen über keine anerkannte Wegfahrsperre
nach
§50/8 EG und benötigen hierfür eine
Ausnahmegenehmigung. |