|
Xenon-Hauptscheinwerfer
waren bis vor wenigen Jahren nur der automobilen Luxus-
klasse vorbehalten, wie z.B. der S-Klasse von Mercedes oder der BMW
7er-Reihe.
Durch die massiv gefallen Produktions-Stückkosten bei
Xenon-Scheinwerfern halten
sie nun immer mehr Einzug auch in andere Fahrzeugklassen.
Xenon -Hauptscheinwerfer erkennt man an ihrem bläulichen
Lichtkegel u. der extrem schnellen Reaktionszeit bei Benutzung.
Allerdings stellt dieser Scheinwerfer sowohl
bei der Umrüstung, als auch bei der TÜV-Abnahme ein
großes Problem dar.
Zwingend erforderlich bei Xenonlicht ist eine
Scheinwerfer-Reinigungsanlage u. eine automatische
Leuchtweitenregulierung.
Eine Ausnahmeregelung für die fehlende Leuchtweitenregulierung
gibt es hier nur bei Fahrzeugen, die bestimmte Voraussetzungen
erfüllen. Eine Ausnahme-Genehmigung
für die fehlende Scheinwerfer - Reinigungsanlage gibt es
generell nicht!
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sportwagen mit besonderen Fahrwerken (geringe
Federwege)
- Fahrzeuge mit geringer Zuladungmöglichkeit
- Fahrzeuge mit Niveau-Regulierung
In der Regel erfüllen diese Voraussetzungen nur sehr wenige
Fahrzeuge, vor allem Sportwagen, wie z.B. die Dodge Viper und die
Chevrolet Corvette.
Es gibt auch einige SUVs, die durch eine sehr gut arbeitende
Niveau-Regulierung
eine Ausnahme bekommen können. Pick Ups und normale Personenwagen
haben
durch ihre Bauart in der Regel keine
Möglichkeit eine Ausnahme im Bereich der
Xenon - Hauptscheinwerfer
zu bekommen.
|