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Xenon
 
I.  Mein US-Fahrzeug hat Xenon-Scheinwerfer. Was muss ich beachten?
 
Xenon-Hauptscheinwerfer waren bis vor wenigen Jahren nur der automobilen Luxus-
klasse vorbehalten, wie z.B. der S-Klasse von Mercedes oder der BMW 7er-Reihe.
Durch die massiv gefallen Produktions-Stückkosten bei Xenon-Scheinwerfern halten
sie nun immer mehr Einzug auch in andere Fahrzeugklassen.
Xenon -Hauptscheinwerfer erkennt man an ihrem bläulichen Lichtkegel u. der extrem schnellen Reaktionszeit bei Benutzung. Allerdings stellt dieser Scheinwerfer sowohl
bei der Umrüstung, als auch bei der TÜV-Abnahme ein großes Problem dar.
Zwingend erforderlich bei Xenonlicht ist eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage u. eine automatische Leuchtweitenregulierung.
Eine Ausnahmeregelung für die fehlende Leuchtweitenregulierung gibt es hier nur bei Fahrzeugen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Ausnahme-Genehmigung
für die fehlende Scheinwerfer - Reinigungsanlage gibt es generell nicht!

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Sportwagen mit besonderen Fahrwerken (geringe Federwege)
  • Fahrzeuge mit geringer Zuladungmöglichkeit
  • Fahrzeuge mit Niveau-Regulierung

In der Regel erfüllen diese Voraussetzungen nur sehr wenige Fahrzeuge, vor allem Sportwagen, wie z.B. die Dodge Viper und die Chevrolet Corvette.
Es gibt auch einige SUVs, die durch eine sehr gut arbeitende Niveau-Regulierung
eine Ausnahme bekommen können. Pick Ups und normale Personenwagen haben
durch ihre Bauart in der Regel keine Möglichkeit eine Ausnahme im Bereich der
Xenon - Hauptscheinwerfer zu bekommen.



 





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