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HU
 
I.  Was ist eigentlich die HU (Hauptuntersuchung)?
 
Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- u. Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile
sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO.
Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge/ Anhänger.
Ausgenommen sind lediglich Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, egal ob Händler- o. Oldtimerkennzeichen (diese Fahrzeuge benötigen keine Hauptuntersuchung), sowie Fahr-
zeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU) soll die Vorschriftsmäßigkeit und die
Sicherheit bei Kraftfahrzeugen gewährleisten
Seit dem 1.12.1951 stellt die Hauptuntersuchung sicher, dass keine Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen.
Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von staatlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, FSP, GTÜ, TÜV Rhld.,
TÜV Thüringen oder KÜS vorgenommen, die einer amtlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen.


Untersuchungsintervalle nach §29StVZO
 
Fahrzeugart Untersuchungsintervall nach der Erstzulassung Weitere Untersuchungsintervalle
PKW 36 Monate 24 Monate
Taxen und Mietwagen 12 Monate 12 Monate
Motor- / Leichtkrafträder 24 Monate 24 Monate
Anhänger bis 750 kg 36 Monate 24 Monate
Anhänger bis 3.5 t zGG 24 Monate 24 Monate
Anhänger über 3.5 t zGG 12 Monate 12 Monate
LKW bis 3.5 t zGG 24 Monate 24 Monate
LKW über 3.5 t zGG 12 Monate 12 Monate
Omnibusse (mehr als 8 Plätze) 12 Monate 12 Monate


 





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