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Im Prinzip
das gleiche, was es schon immer gab, der Fahrzeugschein u. der
Fahrzeugbrief.
Amtliche Urkunden über die Zulassung von Fahrzeugen
zum
Straßenverkehr.
Im Zuge der
europäischen Vereinheitlichung wurden am 01.10.2005
folgende
Änderrungen
vorgenommen:
Fahrzeugschein
=>
Zulassungsbescheinigung Teil
I (ZUB I)
Fahrzeugbrief =>
Zulassungsbescheinigung Teil
II (ZUB II)
Die
Übersichtlichkeit, gegenüber der alten Lösung,
ist schlechter geworden.
Die angedachten
Vorteile sollten sein:
- Höhere Fälschungssicherheit
- EU-weite Lesbarkeit
- Vereinheitlichung der Datenfelder
- Mehr Datenfelder für Informationen
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