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Die
Zollsätze (Einfuhrzölle) bestimmen ganz entscheidend den
Preis, den man
in Europa für importierte Produkte bezahlen muss.
Jede Ware, die in die EU eingeführt wird, muss nach den geltenden
Zollsätzen
der Europäischen Gemeinschaft verzollt werden. Für unseren
Bereich haben wir
Ihnen die wichtigsten Zollsätze aufgeführt.
Zollsätze (alle
Angaben sind ohne Gewähr)
- 1,7 % Boote mit Verbrennungsmotor
- 6,0 % Motorräder, Hubraum bis 250 ccm
- 8,0 % Motorräder, Hubraum
größer 250 ccm
- 10,0 % Wohnmobile mit Verbrennungsmotor
- 10,0 % Quads (vierrädrige Motorräder)
Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zollabgaben ist der
Kaufpreis auf
der Rechnung (Bill of Sale) zuzüglich der Transport /
Versicherungskosten.
Selbstverständlich unterliegen auch in Europa gebaute Fahrzeuge
wie z.B.
der VW Touareg, Audi Q7 und Porsche Cayenne, die aus Nordamerika in
die EU reimportiert werden, dem Einfuhrzoll der EU.
Darüber hinaus müssen auch diese Fahrzeuge eine
TÜV-Vollabnahme §21
durchlaufen, um einen deutschen Kfz-Brief und damit die
Betriebserlaubnis
zu erhalten.
(alle Angaben sind ohne Gewähr)
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