|
Leider
nein, hier hat der
Gesetzgeber erhebliche Hürden eingebaut und Voraussetzungen
geschaffen, die die meisten amerikanischen Felgen nicht erfüllen.
Amerikanische Felgen, die ausschließlich für den
Tuningmarkt in Nordamerika produziert werden, weisen im Regelfall
lediglich eine Information zur maximalen Tragkraft / -last auf.
Dies ist für die legale Eintragung/ Abnahme der Felge in
Deutschland nicht ausreichend.
Leider tummeln sich am Markt eine Menge unseriöse Anbieter, die
Kunden falsch über die Notwendigkeit und die Voraussetzungen einer
Felgen-TÜV-Abnahme informieren.
Sobald die technischen Daten der Felge wie Breite und Größe
von den Angaben des Fahrzeugscheins beziehungsweise der
Zulassungsbescheinigung Teil I abweichen und keine “ABE “
( Allgemeine Betriebserlaubnis ) vorliegt, muss eine Einzelabnahme beim
TÜV erfolgen.
Hier wird zumindest ein Festigkeitsgutachten wenn nicht sogar ein
TÜV-Teilegutachten ge- fordert. Dokumente, welche Sie niemals von
den Händlern/ Herstellern in den USA erhalten werden.
|