|
Unter
Leuchtweitenregulierung (Abk.:
LWR) versteht man die Anpassung des Licht-
kegels eines Frontscheinwerfers an die Längsneigung des
Kraftfahrzeugs.
Ziel ist es, dem Fahrer immer die optimale Ausleuchtung der
Straße zu bieten, ohne vorausfahrende oder entgegenkommende
Verkehrsteilnehmer zu blenden.
Seit dem 01.01.1990 ist bei allen Neufahrzeugen in Deutschland eine
Leuchtweiten-
regulierung vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen
Achslast oder dem
zulässigen Gesamtgewicht (zGG), je nachdem was zuerst erreicht
wird.
In den Anfängen der LWR war diese noch manuell einzustellen und
setzte die aktive
Mithilfe des Fahrers voraus.
Heute hingegen schreibt der Gesetzgeber für ein Neufahrzeug
zwingend eine autom. Leuchtweitenregulierung (LWR) vor, wenn die
Lichtquelle eines Scheinwerfers einen
Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet,
Zurzeit wird dieser Grenzwert nur von XENON - Hauptscheinwerfern
überschritten.
Bei bestimmten Fahrzeugen (z.B. Sportwagen) mit besonderen Fahrwerken
(geringe
Federwege) oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann
es sogar sein,
dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung
benötigt.
An dieser Stelle läst sich dann eine Ausnahmeregelung für die
fehlende LWR sinnvoll
vertreten und befürworten (Dodge Viper, Chevrolet Corvette).
Mehr Infos gibt es auch unter dem Stichwort Xenon. |