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Das zulässige
Gesamtgewicht
( zGG ), bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus
maximaler Zuladung
eines Kraftfahrzeuges. Der Gesetzgeber hat das zGG hierbei in
verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt, die zum Teil auch
maßgeblich
für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis sind.
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