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Die EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) ist der
störungsfreie
Betrieb
elektrischer oder elektronischer Geräte mit ihrer Umgebung.
Geregelt
wird
dies in der EMV-Richtlinie 2004/ 108/ EG der europäischen
Gemeinschaft
mit dem Ziel der Vermeidung von elektromagnetischen
Störungen.
Bis 2008 war es möglich eine Ausnahmegenehmigung für
einen
fehlenden
EMV-Nachweis zu
erhalten; heute ist der Nachweis zwingend erforderlich. |