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Das zGG
( zulässiges Gesamtgewicht ) bezeichnet die Summe aus Leergewicht
plus
maximaler Zuladung
eines Kraftfahrzeuges. Der Gesetzgeber hat das zGG hierbei in
verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt, die zum Teil auch
maßgeblich
für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis sind.
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