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Nein, das
ist leider nicht erlaubt. Stark getönt dürfen nur die
Scheiben ab der
B-Säule und die Heckscheibe sein.
Die Windschutzscheibe und die
beiden Seitenfenster von Fahrer- /Beifahrer
dürfen nur leichte
Tönungen im Rahmen eines Blend- / Sonnenschutzes auf-
weisen.
Tönungs und Scheibenfolien sind an diesem Teil der
Fahrzeug - Verglasung
strengstens verboten. |